AGB
AGB
1. Für die Abwicklung eines Anzeigenauftrages sind nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen
anzuwenden. Ruperti Verlag nachfolgend auch als Verlag oder Verleger genannt.
2. Für die rechtzeitige Lieferung der Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
3. Sollten die Druckunterlagen vom Auftraggeber nicht rechtzeitig gestellt werden, wird der
Anzeigenpreis in voller Höhe fällig.
4. Für Fehler aus telefonischen oder fernschriftlichen Übermittlungen jeder Art übernimmt der
Verlag keine Haftung.
5. Verschiebungen der Erscheinungsdaten aus technischen oder anderen Gründen behält sich der
Verlag vor. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.
6. Sofern vom Kunden kein Proof zur Verfügung gestellt wird, kann bezüglich des Druckes keine
Haftung übernommen werden.
7. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert und sind kostenpflichtig.
8. Zahlung unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig und zahlbar rein netto Kasse, soweit sich
aus unserer Rechnung nichts anderes ergibt. Bei Erstauftrag bitten wir um Verständnis, dass wir
Vorkasse verlangen.
9. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss
und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des
vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt.
Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und
seines Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus
auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber
Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des
betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen
Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht
werden.
10. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der
Vertrag und die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung im übrigen wirksam.
11. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei
öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Klagen aus dem Anzeigenauftrag Starnberg